Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Monteurzimmern und sonstigen Unterkünften

Stand: 30.08.2026

1. Vermieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Überlassung von Monteurzimmern, Ferienzimmern, Wohnungen und sonstigen Unterkünften des folgenden Vermieters:

Worldpeople Personalmanagement GmbH
Mühlenstraße 84a
26789 Leer
vertreten durch die Geschäftsführung: Ekko Gosch
Handelsregister: HRB 202174
Registergericht: Amtsgericht Aurich

nachfolgend „Vermieter“ genannt.

Die AGB gelten insbesondere für die Unterkunft:

Villa Viktoria
Hofstraße 9
26844 Jemgum

Sie gelten für sämtliche Buchungen und Aufenthalte, unabhängig davon, ob die Buchung telefonisch, per E-Mail, über die Internetseite des Vermieters, über ein Buchungsportal oder auf sonstigem Wege erfolgt.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.

2. Buchung und Vertragsschluss

Eine Buchungsanfrage des Gastes oder des buchenden Unternehmens stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die gebuchte Unterkunft dar.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt, insbesondere durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail, schriftlich oder über das jeweilige Buchungssystem.

Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere:

  • Name des Gastes bzw. des buchenden Unternehmens,
  • gebuchte Unterkunft,
  • Anzahl der Personen,
  • Anreise- und Abreisedatum,
  • vereinbarten Miet- bzw. Übernachtungspreis,
  • gegebenenfalls weitere vereinbarte Leistungen.

Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Buchungsbestätigung sowie die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise und Leistungen.

Bei Buchungen durch Unternehmen ist das buchende Unternehmen Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Belegung und Nutzung

Die Unterkunft darf grundsätzlich nur mit der bei der Buchung vereinbarten bzw. angegebenen Anzahl von Personen belegt werden.

Eine Überbelegung oder die Unterbringung zusätzlicher, nicht angemeldeter Personen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

Änderungen der Personenzahl sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Der Vermieter kann einer Änderung der Personenzahl zustimmen, soweit die tatsächlichen Kapazitäten und die gesetzlichen bzw. behördlichen Vorgaben dies zulassen. Eine Zustimmung kann von einer Anpassung des vereinbarten Preises abhängig gemacht werden.

4. Preise und Nebenkosten

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

Der konkrete Preis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind folgende Leistungen im vereinbarten Übernachtungspreis enthalten:

  • Strom,
  • Wasser,
  • Heizung,
  • WLAN.

Zusätzlich kann folgende Gebühr berechnet werden:

Endreinigung: 65,00 EUR

Eine Zwischenreinigung kann auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

Soweit gesetzlich geschuldet, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist nach der in der Buchungsbestätigung getroffenen Vereinbarung zu leisten.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gesamtbetrag spätestens vor Anreise zu bezahlen.

Akzeptierte Zahlungsarten sind:

  • Überweisung,
  • Barzahlung nach vorheriger Vereinbarung.

Bei Barzahlung bei Anreise ist der Rechnungsbetrag unmittelbar bei Ankunft zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten zu verlangen.

6. Anreise und Abreise

Die Unterkunft steht am Anreisetag grundsätzlich ab 17:00 Uhr zur Verfügung, sofern keine abweichende Anreisezeit vereinbart wurde.

Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen.

Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung persönlich oder über einen Schlüsselsafe.

Der Gast hat die Unterkunft bei der Abreise ordnungsgemäß zu verlassen und sämtliche überlassenen Schlüssel zurückzugeben.

Bei einer voraussichtlich verspäteten Anreise ist der Vermieter rechtzeitig unter folgender Telefonnummer zu informieren:

0160-2463979

Bei Verlust eines Schlüssels hat der Gast bzw. das buchende Unternehmen die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten für Ersatz bzw. erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft zu tragen.

7. Stornierung durch den Gast

Eine Stornierung muss in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail an:

k.heyduk@worl-people.de

Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Vermieter maßgeblich.

Bei einer Stornierung gelten folgende Stornierungskosten:

  • bis 30 Tage vor Anreise: 50,00 EUR Bearbeitungs- bzw. Stornierungskosten,
  • 15 bis 29 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Buchungspreises,
  • 0 bis 14 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise (No-Show): 90 % des vereinbarten Buchungspreises.

Dem Gast bzw. dem buchenden Unternehmen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Stornierungsbedingungen verrechnet. Ein gegebenenfalls bestehendes Guthaben wird nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erstattet.

8. Vorzeitige Abreise

Bei einer vorzeitigen Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des vereinbarten Miet- bzw. Übernachtungspreises für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum.

Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Dem Vermieter bleibt es unbenommen, die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Eine hierdurch tatsächlich ersparte Aufwendung bzw. ein anderweitig erzieltes Entgelt wird bei der Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

9. Hausordnung und Pflichten des Gastes

Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft und deren Einrichtung pfleglich, schonend und bestimmungsgemäß zu behandeln.

Insbesondere ist der Gast verpflichtet:

  • die Hausordnung einzuhalten,
  • die Unterkunft und deren Einrichtung sorgfältig zu behandeln,
  • Rücksicht auf andere Gäste und Anwohner zu nehmen,
  • die vereinbarte Personenzahl einzuhalten,
  • keine nicht angemeldeten Personen dauerhaft oder über Nacht unterzubringen,
  • Fenster und Türen beim Verlassen der Unterkunft ordnungsgemäß zu schließen,
  • beim Verlassen der Unterkunft zu kontrollieren, dass Licht, Herd, Backofen und Wasserhähne ausgeschaltet sind,
  • den anfallenden Müll entsprechend der vorhandenen Mülltrennung zu entsorgen,
  • die Küche bei Abreise sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen,
  • Kühlschränke bei Abreise vollständig zu leeren,
  • die Bettwäsche bei Abreise abzuziehen, soweit dies durch die Hausordnung bzw. die Unterkunft vorgesehen ist,
  • die Räumlichkeiten regelmäßig, grundsätzlich täglich für etwa 15 Minuten, zu lüften,
  • während des Lüftens die Heizkörper abzudrehen.

Die gesetzlichen und örtlichen Vorschriften zum Brandschutz und zur Sicherheit sind einzuhalten.

Die vorgenannten Pflichten begründen keine Verpflichtung des Gastes, Arbeiten vorzunehmen, die über eine zumutbare und übliche Mitwirkung bei der Nutzung und Rückgabe der Unterkunft hinausgehen.

10. Ruhezeiten, Partys und Veranstaltungen

Die Ruhezeiten gelten grundsätzlich von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr.

Während der Ruhezeiten ist besondere Rücksicht auf andere Gäste, Nachbarn und Anwohner zu nehmen.

Partys, Feiern und sonstige Veranstaltungen in der Unterkunft sind nicht gestattet.

Eine gewerbliche oder sonstige Nutzung der Unterkunft, die über den vereinbarten Zweck der Unterbringung hinausgeht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

11. Rauchen und Haustiere

Das Rauchen ist in der gesamten Unterkunft verboten.

Das Rauchverbot gilt für sämtliche Räume der Unterkunft.

Bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Rauchverbot können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten für eine erforderliche Sonderreinigung bzw. Geruchsneutralisierung verlangt werden. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

12. Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen

Der Gast bzw. das buchende Unternehmen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, Mitreisenden oder sonstige von ihm in die Unterkunft eingebrachten Personen schuldhaft verursacht werden.

Festgestellte Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Normale Abnutzung aufgrund des vertragsgemäßen Gebrauchs stellt keinen vom Gast zu ersetzenden Schaden dar.

Außergewöhnliche Verschmutzungen, die über die übliche Nutzung hinausgehen, können dem Verursacher in Höhe der tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten berechnet werden.

Der Gast bzw. das buchende Unternehmen kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden bzw. Reinigungsaufwand entstanden ist.

13. Kaution

Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von 200,00 EUR verlangen.

Die Kaution ist, soweit vereinbart, vor Anreise oder bei Anreise in bar zu hinterlegen.

Die Kaution dient insbesondere zur Sicherung berechtigter Ansprüche des Vermieters wegen Schäden, außergewöhnlicher Verschmutzungen, Schlüsselverlust oder sonstiger vom Gast schuldhaft verursachter Kosten.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft wird die Kaution grundsätzlich innerhalb von zwei Tagen zurückgezahlt bzw. bei entsprechender Vereinbarung unmittelbar in bar zurückerstattet, sofern keine berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen.

Soweit eine abschließende Prüfung innerhalb von zwei Tagen aufgrund besonderer Umstände nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung innerhalb angemessener Frist.

Bestehen berechtigte Forderungen des Vermieters, kann die Kaution in entsprechender Höhe einbehalten und mit diesen Forderungen verrechnet werden.

14. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände und Wertgegenstände des Gastes haftet der Vermieter nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

Der Gast ist verpflichtet, persönliche Gegenstände und Wertgegenstände angemessen zu sichern.

Eine Haftung des Vermieters für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände besteht nur, soweit hierfür eine gesetzliche Haftung des Vermieters gegeben ist.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens richtet sich uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

15. Mängel und Störungen

Sollten während des Aufenthalts Mängel, Schäden oder Störungen der Unterkunft auftreten, ist der Gast verpflichtet, diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Der Vermieter erhält dadurch die Möglichkeit, den Mangel möglichst schnell zu prüfen und, soweit möglich und zumutbar, zu beseitigen.

Der Gast hat dem Vermieter hierfür grundsätzlich Zugang zur Unterkunft zu ermöglichen, soweit dies zur Feststellung oder Beseitigung des Mangels erforderlich ist und unter angemessener Rücksichtnahme auf die Interessen des Gastes erfolgt.

Gesetzliche Rechte des Gastes wegen Mängeln bleiben unberührt.

Eine eigenmächtige Kürzung des Miet- bzw. Übernachtungspreises ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.

16. Außerordentliche Beendigung durch den Vermieter

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung bzw. Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

  • die Unterkunft erheblich vertragswidrig genutzt wird,
  • die vereinbarte Personenzahl erheblich überschritten wird,
  • trotz Fälligkeit und entsprechender Aufforderung nicht gezahlt wird,
  • die Hausordnung erheblich verletzt wird,
  • andere Gäste oder Anwohner erheblich gestört werden,
  • in der Unterkunft trotz Verbots geraucht wird,
  • Partys oder nicht genehmigte Veranstaltungen durchgeführt werden,
  • die Unterkunft vorsätzlich oder grob fahrlässig erheblich beschädigt wird,
  • von der Nutzung der Unterkunft eine erhebliche Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht.

Soweit eine Abmahnung oder Fristsetzung gesetzlich erforderlich ist, wird der Vermieter diese grundsätzlich vor einer außerordentlichen Beendigung aussprechen, sofern eine solche unter den Umständen des Einzelfalls nicht entbehrlich ist.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

17. Firmenbuchungen

Bei Buchungen durch Unternehmen ist das Unternehmen Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter, Beschäftigten, Auftragnehmer und sonstigen von ihm untergebrachten Personen die Hausordnung und diese AGB einhalten.

Das Unternehmen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch die von ihm untergebrachten Personen schuldhaft verursacht werden.

Das Unternehmen hat dem Vermieter auf Verlangen die für die ordnungsgemäße Durchführung des Aufenthalts erforderlichen Angaben zu den untergebrachten Personen mitzuteilen, soweit dies gesetzlich zulässig und erforderlich ist.

Rechnungen werden ausgestellt auf:

Firmenname: ______________________________
Rechnungsanschrift: _______________________
E-Mail-Adresse: ___________________________

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Zwecke der Verarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters.

19. Widerrufsrecht

Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden sollen, besteht für Verbraucher grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Insbesondere sieht § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Beherbergungsleistungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum eine Ausnahme vom gesetzlichen Widerrufsrecht vor.

Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften getroffen werden.

Soweit gesetzlich zulässig und eine Gerichtsstandsvereinbarung wirksam getroffen werden kann, ist Leer als Gerichtsstand vereinbart.

Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

21. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Leer, den 30.08.2026

Worldpeople Personalmanagement GmbH
Mühlenstraße 84a
26789 Leer

Vertreten durch die Geschäftsführung:
Ekko Gosch

Handelsregister: HRB 202174
Registergericht: Amtsgericht Aurich